Im Auftrag von Kunden erstellen wir neutrale und unabhängige Gutachten über Mängel und Schäden.
In den Gutachten wird in der Regel ein Mängelbeschrieb vorgenommen, eine ausführliche Ursachenanalyse durchgeführt und Sanierungsempfehlungen ausgearbeitet.
Wir
sind unabhängig und neutral und werden von keinen Branchenorganisationen
beeinflusst.
Alle
unsere Dienstleistungen werden auf der Basis gültiger Normen und Gesetze sowie
nach Stand der Technik erstellt.
- Normen der SIA (Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein) und VSS (Schweizerischer Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute)
- Merkblätter von Branchen- und Fachorganisationen sowie Herstellern von Produkten
- Fachliteratur
- Vertragliche Grundlagen der Parteien
- Korrespondenzen / schriftliche Protokolle / Bautagebücher / Bilder / etc.
Im Auftrag von privaten Kunden erstellen wir neutrale und unabhängige Gutachten.
In der Regel besteht ein Gutachten aus einem detaillierten Mängel- und / oder Schadenbeschrieb mit entsprechenden Analysen der Ursachen. Weiter erstellen wir auf Wunsch unserer Kunden auch dem Problem angepasste Sanierungsempfehlungen mit entsprechenden Schätzungen der Sanierungskosten.
Bei kleineren Schäden oder Mängeln kann auch eine mündliche Vorort-Beurteilung erstellt werden. Der Befund wird nach der Beurteilung mündlich bekannt gegeben und auf Wunsch protokolliert. Es ist bei dieser Art der Beurteilung jedoch zu beachten, dass diese aufgrund der verkürzten Beurteilung mit gewissen Unsicherheiten behaftet ist. Der Vorteil von mündlichen Vorort-Beurteilungen liegt in den tieferen Kosten sowie in der Regel kurzfristigeren Behandlung.
Im Auftrag von Gerichten erstellen wir vorsorgliche Beweisaufnahmen sowie Gutachten für Prozesse.
Aufträge von Gerichten werden von zertifizierten Gerichtsgutachtern nach Norm SEC 02.01 (Swiss Expert Certification) ausgeführt.
Wenn alle Beteiligten mit einer Schiedsbeurteilung einverstanden sind (schriftliche Anerkennung) erstellen wir Schiedsgutachten mit folgenden Inhalten:
Wir begleiten und beraten Sie vor, während und nach einer Werkabnahme bei Werkverträgen mit Leistungen im Garten- und Landschaftsbau sowie Dach- und Fassadenbegrünungen. Sie bestimmen, ob wir aktiv Sie vertreten oder nur beratend im Hintergrund sind.
Ziel dieser Dienstleistung ist, Abweichungen vom vereinbarten Werkvertrag und Mängel zu erkennen, damit Sie Ihre Rechte nicht verwirken.
Je besser wir im Voraus dokumentiert sind, desto besser können wir Ihre Interessen vertreten.
Bei grösseren und komplexen Bauvorhaben im Garten- und Landschaftsbau sowie bei Dach- und Fassadenbegrünungen ist es sinnvoll, die Leistungen der Unternehmer laufend zu überwachen und die Qualität zu überwachen. Mit diesen Leistungen können Abweichungen und Mängel oft schon vor dem Entstehen festgestellt werden. So können in vielen Fällen die Korrekturen kostengünstig und frühzeitig eingeleitet werden.
Auf Wunsch übernehmen wir auch die gesamte (Fach-) Bauleitung um Ihr Projekt zeitgerecht und fachlich korrekt erstellen zu lassen.
Je früher wir mit den entsprechenden Aufgaben betraut werden, desto effizienter und zielführender können unsere Leistungen erbracht werden.